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Der Wirtschaftsplan in einer WEG

  • Autorenbild: Mario
    Mario
  • 7. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Blatt und Stift

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) spielt der Wirtschaftsplan eine zentrale Rolle für die finanzielle Planung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Er ist ein Finanzplan, der für eine festgelegte Wirtschaftsperiode – in der Regel ein Jahr – die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft festlegt. Ziel des Wirtschaftsplans ist es, den Werterhalt und die Wertsteigerung der Immobilie durch notwendige Investitionen sicherzustellen.

Grundlagen des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und wird von der Hausverwaltung erstellt. Er muss von der Eigentümerversammlung genehmigt werden und dient als transparente Grundlage für die finanzielle Planung und für wichtige Beschlüsse innerhalb der WEG.

Inhalt des Wirtschaftsplans

Im Wirtschaftsplan sind die zu erwartenden Einnahmen, wie zum Beispiel das Hausgeld oder Wohngeld, das von den Miteigentümern gezahlt wird, und die Ausgaben, die für Instandhaltungen, Instandsetzungen, Verwaltung und Betrieb des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen, aufgeführt. Diese Kosten werden auf Basis von Prognosen und vergangenen Jahresabrechnungen kalkuliert und nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.

Bedeutung für die Eigentümer

Für die Eigentümer ist der Wirtschaftsplan besonders wichtig, da er die Höhe ihrer monatlichen Hausgeldzahlungen bestimmt und Aufschluss über die finanzielle Gesundheit der WEG gibt. Ein gut geführter Wirtschaftsplan minimiert das Risiko von Zahlungsrückständen und Zahlungsunfähigkeit, was wiederum den Wert der Immobilie schützen kann.

Fazit

Ein gut durchdachter und sorgfältig erstellter Wirtschaftsplan ist also essentiell für die finanzielle Stabilität einer WEG und trägt maßgeblich zum Werterhalt und zur Wertsteigerung der Immobilie bei.



 
 
 

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